Betrag, der von einer Factoringgesellschaft beim Forderungsankauf einbehalten wird. Er dient der Verrechnung von nachträglich eingeräumten Rabatten, Skonti und anderen Abzügen, die der Zahlungspflichtige (z. B. der Importeur als Kunde des die Forderung verkaufenden Exporteurs; s. Export-Factoring) an der angekauften Forderung eventuell vornimmt. Wenn der Factor auch das Delkredererisiko übernommen hat, dann wird der S. auch im Falle der Nichtzahlung seitens des Zahlungspflichtigen (des Importeurs) an den Factor-Kunden (den Exporteur) ausbezahlt
Vorhergehender Fachbegriff: Sicherungseigentum | Nächster Fachbegriff: Sicherungsfonds
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|