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Stiftung, österreichische

(§§ 1 ff öPSG). Eine (Privat) Stiftung ist keine   Gesellschaft (societas), sondern ein eigentümerloses Vermögen mit Rechtspersönlichkeit (juristische Person), das auf Dauer einem bestimmten wirtschaftli­chen oder gemeinnützigen Zweck gewidmet ist und für diesen verwendet bzw verwaltet wird. Der gro­sse Vorteil der Stiftung besteht in ihrer Unabhängigkeit vom Willen/Schicksal des Gründers (Stifter) bzw. der von ihm bedachten Personen (Begünstigte). Keiner von ihnen kann Einfluss auf die Entwick­lung des Vermögens nehmen. Die Verwaltung und Verwendung des Kapitals erfolgt ausschliesslich durch Personen, denen daran selbst keine finanziellen Interessen zustehen

Literatur: Arnold, Nikolaus, Privatstiftungsgesetz. Kommentar, Verlag LexisNexis ARD Orac (2002); Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht. Systematische Kommentierung, Verlag Le­xisNexis ARD Orac (2006); Doralt/Nowotny/Kalss, Privatstiftungsgesetz. Kommentar zu den zivil­rechtlichen Bestimmungen, Linde Verlag (1995); Fischer, Martin, Die Organisationsstruktur der Pri­vatstiftung, Springer Verlag (2004); Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg.), Privatstiftungen. Gestaltungs­möglichkeiten in der Praxis, Manz Verlag (2000).

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