(Kostenstellenrechnung). Dieses Verfahren der Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBLV) wird in dem konkreten Spezialfall angewandt, wenn die Hilfskostenstellen derart angeordnet werden können, dass bereits abgerechnete keine oder nur wertmässig nachrangige Leistungen von noch nicht abgerechneten Hilfskostenstellen empfangen haben. Es muss also ein derart asymmetrischer Leistungsaustausch vorliegen, dass bestimmte Hilfskostenstellen reine Leistungserbringer und andere reine Leistungsempfänger sind. Siehe auch Betriebsabrechnung mit Anwendungsbeispiel in Kapitel
4. sowie Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).
Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.
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