Anwendbarkeit mehrerer Tarifverträge auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Eine Tarifkonkurrenz kann entstehen durch die gleichzeitige Bindung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers an mehrere Tarifverträge (Tarifbindung) oder das Zusammentreffen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags (Allgemeinverbindlichkeit) mit einem Haustarifvertrag. Da ein Arbeitsverhältnis nur einem Tarifvertrag unterfallen kann („Grundsatz der „Tarifeinheit”), ist in diesem Fall zu klären, welchem Tarifvertrag der Vorzug zu geben ist. Siehe auch Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).
Literatur: Hromadka, W; Maschmann, F.: Arbeitsrecht, Band 2 Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsstreitigkeiten, 1. Auflage, Preis, U.: Arbeitsrecht Praxis-Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht, Köln 2003.
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