mögliche Geltung miteinander kollidierender Tarifverträge innerhalb eines Betriebs infolge mehrfacher Tarifbindung des Arbeitgebers (z.B. infolge Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband, der gleichgelagerte Tarifverträge mit der IG-Metall und einer Berufsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes abgeschlossen hat). Umstritten ist, ob in diesen Fällen hinsichtlich des jeweiligen Arbeitsverhältnisses auf den Tarifvertrag abzustellen ist, der infolge der Verbandszugehörigkeit des Arbeitnehmers eingreift, so dass im Betrieb ggf. mehrere Tarifverträge nebeneinander Platz greifen („Tarifpluralität”), oder ob auch in diesem Fall nach dem Grundsatz der Tarifeinheit (Tarifkonkurrenz) vorzugehen ist (so das Bundesarbeitsgericht), wonach in einem Betrieb regelmässig nur ein Tarifvertrag gelten soll. Siehe auch Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).
Literatur: Hromadka, W; Maschmann, F.: Arbeitsrecht, Band 2 Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsstreitigkeiten, 3. Auflage, Preis, U.: Arbeitsrecht Praxis-Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht, Köln 2003.
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