Um Transitwechsel handelt es sich, wenn Wechsel vom Ausland auf das Ausland gezogen sind und nur im Inland ausgehändigt werden. Sofern sie im Ausland zahlbar sind, bleiben sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 WStG steuerfrei.
Praktische Bedeutung kann diese Bestimmung gewinnen, wenn solche Auslandswechsel durch Indossament ins Inland gelangen und von einem inländischen Inhaber wieder weiter indossiert worden sind.
Siehe auch: Exportwechsel
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