Als solcher können Einzelversicherungspolice und Versicherungszertifikat ausgestellt werden. Zu erkennen am Vermerk: „... für Rechnung, wen es angeht ..." (engl.: for account of whom it may concern) und „... Schäden zahlbar an den Inhaber ...” (engl.: claims payable to the holder of this certificate). Der T. a. d. I. ist ein qualifiziertes Legitimationspapier. Der Versicherer kann mit befreiender Wirkung an jeden Vorlegenden leisten; er muss die Berechtigung des Vorlegenden nicht überprüfen.
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