vertragliche Vereinbarung zwischen Lieferanten und Abnehmern, die dem Vertragspartner Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Umsatz einer Ware auferlegen. Sie kann sich auf alle betriebspolitischen Handlungsbereiche beziehen (Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung) und bildet i. d. R. das Kernelement vertraglicher Vertriebssysteme (vgl. Abb.). Vertikale Umsatzbindungen gehen über die aus dem gewöhnlichen Kaufvertrag resultierenden, allgemeinen V erpflichtungen hinaus und wirken zeitlich länger als die Abwicklung des eigentlichen Tauschvorganges, indem sie den Gebundenen auch dann noch in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränken, wenn der Güterabsatz längst abgewickelt ist. Je nach Art und Anzahl der im Rahmen des Vertragsvertriebs vereinbarten Bindungen wird die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Vertragspartners unterschiedlich stark eingeschränkt, bis hin zur völligen Abhängigkeit.
Literatur: Ahlert, D., Distributionspolitik, Stuttgart, New York 1985, S. 193-197.
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