Commission des Nations Unies pour le Droit Commercial International (CNUDC), UN-Kommission für Internationales Handelsrecht 1966 von den Vereinten Nationen eingesetzte Kommission zum Abbau rechtlicher Hindernisse im internationalen Handel, die sich seit 1973 aus 36 (von der UN-Generalversammlung jeweils für sechs Jahre gewählten) Mitgliedstaaten zusammensetzt und die Harmonisierung und Kodifizierung des internationalen Handelsrechts zum Ziel hat. Neben den Bereichen der internationalen Versandregeln, des internationalen Kaufrechts und des Schiedsgerichtswesens stand dabei der internationale Zahlungsverkehr im Mittelpunkt. Bei den großen Wechselrechtssystemen (Genfer Abkommen zum Wechselrecht und angelsächsisches Wechselrecht) wurden Lösungen zur Beherrschung der aus deren Koexistenz resultierenden Probleme gesucht, die 1988 in der «Konvention der Vereinten Nationen über Internationale Wechsel und Internationale Eigenwechsel» ihren Niederschlag fanden. In ihr geht es nicht um eine Standardisierung der nationalen Wechselrechte, sondern um die Schaffung kompatibler Regeln für den internationalen Zahlungsverkehr. Die Konvention, die der Ratifizierung der beteiligten Vertragsstaaten bedarf, unterscheidet sich erheblich vom deutschen Wechselrecht, das im Genfer Wechselrechtsabkommen verankert ist.
Abk. für United Nations Commission on International Trade Law, deren im Jahr 1980 verabschiedetes internationales Warenkaufrecht Kaufverträge im Aussenhandel regelt. Internetadresse: www.uncitral.org
Abk. f. (engl.) United Nations Commission on International Trade Law; Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht.
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