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Unilaterale Massnahmen

(Steuerrecht, Internationales). Zur Vermeidung der  Doppelbesteuerung werden von einem Staat, regelmässig vom   Wohnsitzstaat, einseitig Regelungen im nationalen Recht für die in seinem Staatsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen getroffen. Bei ausländischen Einkünften kommt es aufgrund des Welteinkommensprinzips Universalitätsprinzip) regelmässig zur Doppelbesteuerung, da auch der ausländische Quellenstaat das Besteuerungsrecht beansprucht. Unilaterale Massnahmen beinhalten üblicherweise einen (teilweisen) einseitigen Verzicht eines Staates auf die ihm aufgrund des Welt­einkommensprinzips zustehenden Steueransprüche.

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