zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit des vorgebrachtenUSP in einer Werbebotschaft zusätzlich angeführte Fakten und daraus resultierende Nutzen. Solche Fakten können physische Eigenschaften des Werbeobjekts sein, wie z. B. seine Form. Sie können auf den Herstellungsprozeß der Leistung zurückzuführen sein, wie z.B. spezielle Qualitätsprüfverfahren, sich aus der Benutzung oder Verwendung des Werbeobjekts ergeben. Oder sie sind in der Marketingstrategie des Werbungtreibenden begründet, wie z. B. in der Exklusivität der bedienten Zielpersonen.
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