Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verbindlichkeitsrückstellung

Die Begriffe Verbindlichkeitsrückstellung und Aufwandsrückstellung wurden im deutschen Bilanz-recht geprägt. Danach liegt eine Verbindlichkeitsrückstellung vor, wenn eine (zu einem späteren Zeit-punkt) einklagbare Verbindlichkeit gegenüber einer anderen Person vorliegt (rechtliche Verbindlich-keit). Bei einer Aufwandsrückstellung mangelt es an einer rechtlichen Verbindlichkeit, jedoch ist in ei-ner späteren Periode ein Aufwand mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, wie bei-spielsweise bei erwarteten Kulanzleistungen (§ 249 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 und 2 HGB). In der anglo-amerikanisch geprägten Rechnungslegung sind diese Begriffe nicht bekannt. Überträgt man jedoch die deutschen Begriffe, so ist festzustellen, dass reine Aufwandsrückstellungen nicht zuläs­sig sind, während der Umfang der Verbindlichkeitsrückstellung stark ausgeweitet ist. IAS 37 bezieht in die Rückstellungspflicht nicht nur die rechtlichen Verbindlichkeiten sondern auch aus rechtlichen Verbindlichkeiten folgende, implizite Verbindlichkeiten sowie zukünftige Aufwendun­gen aus bisher üblichem Geschäftsgebaren (z.B. übliche Kulanz) ein. Nach IAS 37 sind somit alle ex­ternen Verbindlichkeiten rückstellungspflichtig, auch wenn sie auf keiner rechtlichen Verpflichtung be­ruhen, weshalb sich insoweit die HGB-Rückstellung und die IFRS-Rückstellung im Ergebnis nicht sehr unterscheiden. Siehe auch Übersichtsbeitrag  Rückstellungen sowie   Internationale Rechnungslegung nach IFRS, jeweils mit Literaturangaben.

Vorhergehender Fachbegriff: Verbindlichkeiten | Nächster Fachbegriff: Verblaßte Marke



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Anteilwert | Steuerbegünstigtes sparen | Notifikation

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon