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Vergütungsverfahren

(Körperschaftsteuer)
Während bei Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, die von der Kapitalgesellschaft bezahlte anteilige Körperschaftsteuer im Zuge des Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet wird, kommt bei Steuerpflichtigen, die nicht veranlagt werden, das Vergütungsverfahren in Betracht.
Die Vergütung erfolgt nur auf Antrag.
In der Regel wird das Kreditinstitut einen Sammelantrag für seine Kunden stellen (§ 36c EStG).
Siehe auch: Körperschaftsteuervergütung, Anrechnungsverfahren, Freistellungsbescheinigung

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