Feststellung einer Versicherungsgesellschaft, ob sie eine Person, eine Sache oder ein Risiko versichert. Üblicherweise ist beispielsweise in der privaten Unfallversicherung jede Person versicherbar. Meist werden allerdings Personen als nicht versicherbar bezeichnet, die an einer Geisteskrankheit leiden oder dauernd pflegebedürftig sind. Für Menschen mit körperlichen Gebrechen oder Krankheiten können Prämienzuschläge oder einschränkende Bedingungen vereinbart werden. Das gilt auch ab einem bestimmten Alter häufig ab 60 oder 65 Jahre.
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