Eine Form der Absatzbindung, bei der in der Regel die Hersteller den Händlern als Abnehmern in Form von Vetriebsbindungen Beschränkungen auferlegen, Abnehmerbindungen, oder umgekehrt die Händler gegenüber den Herstellern initiativ werden, Lieferantenbindung, indem sie sich im Gegengeschäft für die ausschließliche Belieferung zur Einhaltung bestimmter Auflagen verpflichten.
vgl. horizontale Absatzbindung
Vorhergehender Fachbegriff: vertikal gebundener Preis | Nächster Fachbegriff: vertikale Abteilungsbildung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|