(Steuerrecht) ist die Verrechnung von positiven Einkünften mit negativen Einkünften aus verschiedenen Einkunftsarten innerhalb eines Ermittlungszeitraumes. Nach Durchführung des horizontalen Verlustausgleichs ist zu prüfen, ob zusätzlich ein vertikaler Verlustausgleich durchgeführt werden muss. Siehe auch Einkommensteuer (deutsche) (mit Literaturangaben).
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