(EG-Vertrag - EGV) in der konsolidierten Fassung (mit den Änd. aufgrund des Vertrags von Amsterdam) v. 10.11.1997. Die rechtsstaatliche Grundlage für die älteste und mit eigenen Rechtssetzungskompetenzen ausgestattete - „erste" - Säule der Europäischen Union, die Europäische Gemeinschaft.
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