eines Vollstreckungstitels besagt, dass dieser nach Art und Inhalt überhaupt vollstreckt werden kann. Dem Inhalt nach können nur Leistungsurteile (Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder auf Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere), aber nicht Feststellungs- und Gestaltungsurteile vollstreckt werden.
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