(Trennungsmodell), aus dem deutschen Rechtskreis stammendes Modell zur Strukturierung der Organe einer Aktiengesellschaft. So ist die Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (Aktiengesetz) organ-schaftlich in Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, d.h. in die „Gewalten” Exekutive, Judika-tive und Legislative zu gliedern. Siehe auch Unternehmensführung (mit Literaturangaben), Grund-lagen und (anglo-amerikanisches) Vereinigungsmodell
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