Art der gewerblichen Versicherungen. Bei der Versicherung nach der Wertzuschlagsklausel wird die Versicherungssumme aus der Grundsumme auf der Preisbasis 1980 und einem den Preissteigerungen entsprechenden Wertzuschlag gebildet. Ist der Gesamtbetrag aus der Grundsumme und dem Wertzuschlag bei Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres ausreichend und hat der Versicherungsnehmer die Bestandserhöhungen innerhalb von drei Monaten nachversichert, haftet das Versicherungsunternehmen bis zur Grundsumme zuzüglich dem doppelten Wertzuschlag. Die Preissteigerungen während des laufenden Versicherungsjahres sind damit gedeckt. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, braucht der Versicherungsnehmer nur zu Beginn des Versicherungsjahres den richtigen Wertzuschlag aufzugeben und für die rechtzeitige Nachversicherung der Bestandserhöhungen zu sorgen. Solange der neue Wertzuschlag noch nicht aufgegeben ist, verändert sich der zuletzt gültige Wertzuschlag automatisch um die Prozentpunkte, um die sich der Index für gewerbliche Betriebsgebäude oder für gewerbliche Arbeitsmaschinen verändert hat. Das Versicherungsunternehmen sieht die Grundsumme und den Wertzuschlag als richtig bemessen an, wenn sie durch einen Sachverständigen festgesetzt wurden.
Vorhergehender Fachbegriff: Wertzusammenhangsprinzip | Nächster Fachbegriff: Wertzuwachs
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|