Bei WKZ (Werbekostenzuschüssen) handelt es sich um finanzielle Zuwendungen der Industrie an Handelsunternehmen, die ursprünglich mit dem Ziel eingesetzt wurden, den Handel zur werblichen Förderung bestimmter Produkte zu aktivieren. Anzumerken ist allerdings, dass heutzutage kaum noch ein marktstarkes Handelsunternehmen ohne die Gewährung von Werbekostenzuschüssen überhaupt zur Listung bzw. Weiterführung bestimmter Artikel in seinem Sortiment bewegt werden kann. Allerdings verstoßen sowohl die Gewährung als auch die Forderung derartiger nicht in der Höhe der Abnahmemenge, sondern in der Nachfragemacht des Abnehmers begründeter Werbekostenzuschüsse gegen geltendes Recht (Sündenregister; Konditionenpolitik). Dessen Durchsetzung stößt angesichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit allerdings schnell auf Grenzen (Werbung, steuerliche Aspekte).
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