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WKZ

Bei WKZ (Werbekostenzuschüssen) han­delt es sich um finanzielle Zuwendungen der Industrie an Handelsunternehmen, die ur­sprünglich mit dem Ziel eingesetzt wurden, den Handel zur werblichen Förderung be­stimmter Produkte zu aktivieren. Anzumer­ken ist allerdings, dass heutzutage kaum noch ein marktstarkes Handelsunternehmen ohne die Gewährung von Werbekostenzuschüs­sen überhaupt zur Listung bzw. Weiterfüh­rung bestimmter Artikel in seinem Sortiment bewegt werden kann. Allerdings verstoßen sowohl die Gewährung als auch die Forde­rung derartiger nicht in der Höhe der Ab­nahmemenge, sondern in der Nach­fragemacht des Abnehmers begründeter Werbekostenzuschüsse gegen geltendes Recht (Sündenregister; Konditionen­politik). Dessen Durchsetzung stößt ange­sichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit al­lerdings schnell auf Grenzen (Werbung, steuerliche Aspekte).

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