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Wochenmarkt

regelmässig am gleichen Ort wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet: ·    Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. 8. 1974 mit Ausnahme alkoholischer Getränke, ·    Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, ·    rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des grösseren Viehs. Anbieter auf den Wochenmärkten sind Händler und Erzeuger; bei den Nachfragern handelt es sich um Verbraucher/Haushaltungen. Zwischen den Wochenmärkten und den sonstigen Formen des Einzelhandels herrscht oftmals ein mehr oder minder stark ausgeprägter Preiswettbewerb.

Form des ambulanten Handels. Ein solcher Markt findet regelmäßig am gleichen Ort zur gleichen — begrenzten — Zeit statt; z. B. in einer Stadt jeden Samstag, von 6 bis 14 Uhr. Auf W. werden v. a. frische Produkte von einer Vielzahl meist kleiner Anbieter verkauft; darunter vielfach auch preiswerte Produkte aus der unmittelbaren Umgebung: Gemüsemarkt, Fischmarkt, Blumenmarkt u. a. m.

regelmäßig abgehaltene sowie örtlich und zeitlich fixierte öffentliche Veranstaltungen des Markthandels, bei denen mit gebiets­körperschaftlicher Ermächtigung überwie­gend Waren des täglichen Bedarfs zum Ver­kauf an Letztverbraucher angeboten werden (vgl. Tab.). Mit ihrem Angebot, das von Händlern des ambulanten Handels, des stationären Einzelhandels und des Handwerkshandels sowie von selbstver­marktenden Erzeugern aus Land- und Forst­wirtschaft einschließlich Obst- und Gemü­seanbau gestellt wird, beteiligen sich Wo­chenmärkte in nicht unerheblichem Maße an der Lebensmitteldistribution in der Bundes­republik Deutschland - auch wenn hinsicht­lich ihrer Bedeutung als nahversorgungsrele­vante Einkaufsstätte im Einzelfall je nach Warengattung, Anbieterstruktur und Ein­zugsgebiet noch differenziert werden müßte: So ergaben Erhebungen aus dem Jahre 1981 (in Ermangelung neuerer Daten), dass in 90% der Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwoh­nern Wochenmärkte an ca. 111.000 Marktta­gen auf ca.
1. 200 Marktplätzen abgehalten wurden, wobei unter Einbeziehung der klei­neren Gemeinden die Angaben noch um ca. Markttage bzw. ca.
2. 000 Marktplätze zu erhöhen sind.       

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