Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Währungsreserven des Eurosystems

Es sind dies die Währungsreserven der EZB und der NZB des Euroraums. Diese Währungsreserven müssen der effektiven Kontrolle der jeweils zuständigen Währungsbehörde unterliegen und sich auf hochliquide, marktfähige und kreditwürdige — in gebietsfremder Währung (also nicht auf Euro) denominierte — Forderungen gegenüber Ansässigen außerhalb der Euroraums beziehen; ferner auf Gold, Sonderziehungsrechte und Reservepositionen der NZB des Euroraums beim Internationalen Währungsfonds. Zum Jahresanfang 2002 verfügte z. B. die Deutsche Bundesbank über W. in der Höhe von rd. 93 Mrd. €, das Eurosystem insg. über rd. 400 Mrd. C.

Vorhergehender Fachbegriff: Währungsreserven | Nächster Fachbegriff: Währungsreserven, Veränderung der



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Devisenbewirtschaftung | Versicherungsprodukt | Agrarkreditpolitik

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon