Es sind dies die Währungsreserven der EZB und der NZB des Euroraums. Diese Währungsreserven müssen der effektiven Kontrolle der jeweils zuständigen Währungsbehörde unterliegen und sich auf hochliquide, marktfähige und kreditwürdige — in gebietsfremder Währung (also nicht auf Euro) denominierte — Forderungen gegenüber Ansässigen außerhalb der Euroraums beziehen; ferner auf Gold, Sonderziehungsrechte und Reservepositionen der NZB des Euroraums beim Internationalen Währungsfonds. Zum Jahresanfang 2002 verfügte z. B. die Deutsche Bundesbank über W. in der Höhe von rd. 93 Mrd. €, das Eurosystem insg. über rd. 400 Mrd. C.
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