Begr. f. die Unabhängigkeit der Zentralbank von Weisungen der staatlichen Politik (der Regierung und der Parlamente). Sowohl die EZB als auch ihre NZBn sind „autonome" Zentralbanken. Nach Art. 7 der Satzung des ESZB und der EZB darf „weder die EZB noch eine NZB noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderer Stellen einholen oder entgegennehmen".
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