Bei dieser Anlageform können die Anleihebesitzer aus einem Zerobond zwei machen, indem der zum Zerobond gehörende Optionsschein (Warrant) von der Anleihe abgetrennt wird. Der Warrant ist dann selbst eine Art Zerobond. Da die Option erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden kann, wird der Warrant im Preis so weit steigen, dass der Bezugskurs der neuen Anleihe zuzüglich des Kurses der Option dem dann gültigen Preis für den Zerobond ohne Schein entspricht. Insgesamt werden an der Börse drei Kurse für dieses Papier notiert:
Kurs A: Zerobond mit (cum) Warrant
Kurs B: Zerobond ohne (ex) Warrant Kurs C: Warrant allein
Die eigentliche Anleihe wird besteuert wie andere Zerobonds, also bei Fälligkeit. Basis ist die Emissionsrendite. Die Veräußerungsgewinne des Warrants sind normalerweise steuerfrei. Nach dem geplanten Steuermissbrauchs- und Bereinigungsgesetz ist jedoch ab 1994 mit einer Besteuerung zu rechnen.
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