Besondere Vereinbarung in einem Darlehensvertrag, wonach zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer für das Darlehen ein Festzinssatz für eine bestimmte Zeitperiode, z. B. 3, 5 oder 10 Jahre, vereinbart wird. Die Klausel hat besondere Bedeutung für eine evtl. vorzeitige Kündigung vonseiten des Kreditnehmers. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden die Zinsen nach den dann gültigen Marktkonditionen bei länger laufenden Darlehen wiederum für eine bestimmte Zeitperiode neu vereinbart.
Vorhergehender Fachbegriff: Zinsfestschreibung | Nächster Fachbegriff: Zinsfloor
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|