(89/666/EWG) vom 21.12.1989 verpflichtet Kapitalgesellschaften zur handelsrechtlichen Publizität von bestimmten Urkunden und von Angaben über Zweigniederlassungen, die sie in einem anderen EG-Mitgliedstaat errichten. Siehe Gesellschaftsrecht, Europäisches (mit Literaturangaben). Quelle: ABl.EG L 395 vom 30.12.1989, S. 36; abrufbar bei Eur-Lex unter: http://eur-lex.europa.eu.
Vorhergehender Fachbegriff: Zweigniederlassungen | Nächster Fachbegriff: Zweigniederlassungsbericht
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|