Die Übergangsleistung ist ein Begriff, der in der Unfallversicherung geprägt wurde. Oft führt ein Unfall vor allem in den ersten Tagen oder Wochen zu einer besonders hohen Invalidität, die sich dann aber durch Behandlungen, Operationen und Reha-Massnahmen deutlich abschwächt. Wenn dies zu vermuten ist, hat der Unfallversicherer das Recht, noch einige Zeit (meist 15 Monate) abzuwarten, ehe der endgültige Invaliditätsgrad festgestellt wird. Um diese Zeit zu überbrücken, kann eine Übergangsleistung vereinbart werden.
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