(2004/25/EG) (Übernahme-Richtlinie) vom 21.4.2004 eröffnet den nationalen Gesetzgebern zur Ausgestaltung von Übernahmen zahlreiche Wahlrechte insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Verteidigungsmassnahmen, die Reziprozitätsregelung, die Ausgestaltung des Pflichtangebots (Frist, Preis), sowie des übernahmerechtlichen Squeeze-Out (Schwellenwert, Abfindung) und Sell-Out. Siehe Gesellschaftsrecht, Europäisches (mit Literaturangaben). Quelle: AB1.EG L 142 vom 30.4.2004, S. 12; abrufbar bei Eur-Lex unter: http://eur-lex.europa.eu.
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