Vermögensgegenstände müssen für die Aktivierung in der Bilanz bewertet werden. Eine mögliche Bewertungsgrundlage bildet der Anschaffungswert, der seiner Höhe nach den Anschaffungskosten entspricht. Bei abnutzbaren Anlagen stellt der Anschaffungswert die Grundlage zur Bemessung der Abschreibungen dar.
Anschaffungswertprinzip
Anschaffungskosten
Vorhergehender Fachbegriff: Anschaffungsverpflichtung | Nächster Fachbegriff: Anschaffungswertprinzip
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|