Darunter fallen alle diejenigen Teilzeiten der Ausführungszeit, die bei jeder Wiederholung des Arbeitsganges auftreten. Damit ist eine direkte Zurechnung der Grundzeiten zu den jeweiligen Arbeitsgängen möglich. Anhand des Kriteriums, ob die Teilzeiten unmittelbar oder nur mittelbar der Fertigstellung der Leistungseinheit dienen, wird zwischen Haupt-und Nebenzeiten unterschieden (vgl. REFA).
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