Grundsatz, der besagt, daß keine Buchung ohne Beleg durchgeführt werden darf, gegebenenfalls ist ein Eigenbeleg zu erstellen.
Das Belegprinzip ist ein Grundsatz der Buchführung, welches besagt, daß keine Buchung ohne Beleg durchzuführen ist.
Oberster Grund satz der Buchhaltung ist, daß keine Buchung ohne Beleg erfolgt. Belege sind damit Grund legende Bestandteile der Buchhaltungsunterlagen. Das Belegprinzip dient als Grundlage, den möglichen Beweis und Kontrollfunktionen der Buchhaltung nachkommen zu können.
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