zeitweilige oder dauernde Untersagung der Ausübung eines bestimmten Berufes. Das Berufsverbot kann bei gewichtigen Verletzungen der Berufspflichten in gewissen Berufen von Berufsgerichten ausgesprochen werden (z.B. Rechtsanwälte). Daneben ist es im Straf- recht eine Massregel der Besserung und Sicherung (§70 StGB). Die Aufstellung rechtmässiger Zulassungsvoraussetzungen zu einem Beruf ist kein Berufsverbot.
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