Das deutsche Umsatzsteuersystem vor 1968 hatte die Brutto-Umsatzsteuer
bei relativ niedrigen Steuersätzen zum Gegenstand. Jeder Umsatz wurde ohne
Rücksicht auf die Vorbelastungen erneut der Umsatzsteuer unterworfen. Es kam
damit zu Kumulationswirkungen, die sich bei einer Allphasen-Brutto-Um-
satzsteuer mit jeder durchlaufenen Wirtschaftsstufe erhöhten.
Umsatzsteuerpflichtig sind nicht nur die eigene
Wertschöpfung, sondern auch die Vorleistung samt der darauf lastenden
Umsatzsteuer. Maßgebend ist allein der jeweilige Ausgangsumsatz (Bruttoumsatz).
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