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ec-Karte

Eurocheque-Karte

Abkürzung für Electroniccash(-Karte), Maestro. Weit verbreitetes internationales Zahlungsinstrument. Als zunächst reine Garantiekarte zur Ergänzung des europaweit einheitlich gestalteten eurocheque konzipiert, hat sich die früher sog. eurocheque-Karte zu einer Zahlungskarte entwickelt, die auch ohne eurocheques im Rahmen des Electronicbanking für Zahlungsvorgänge am POS, bei Electroniccash, für Barabhebungen am GAA sowie als Legitimations- und Identifikationsobjekt z. B. bei der Einlasskontrolle für Selbstbedienungszentren (Kundenselbstbedienung) von Banken u. a. m. geeignet ist. Wird verwendet auf der Basis einer inhaberindividuellen PIN-Nummer, Unterschrift und bankseitig auf einem Magnetstreifen gespeicherten Daten. Die Karten ausgebende Bank ist gegenüber den Betreibern von GAA sowie POS-Kassen verpflichtet, die Beträge, über die unter Verwendung der dem Karteninhaber ausgegebenen ec-Karte verfügt worden ist, an die Betreiber zu vergüten; die Zah-lungspflicht beschränkt sich bei der Nutzung von ec-GAA auf den Auszahlungshöchstbetrag, bei POS-Kassen auf autorisierte Verfügungen. Die ec-Karte Maestro gilt bis zum Ende des auf ihr vermerkten Kalenderjahres. Die Bank ist berechtigt, die Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung zur Benutzung der Karte vorher, hat der Karteninhaber diese unvzgl. an die Bank zurückzugeben. Die Bank darf, die Karte einziehen.



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