ist eine gerichtliche vorläufige Anordnung, die der Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens dient. Sie setzt sowohl einen Grund als auch einen Anspruch voraus. Die einstweilige Verfügung hat den Vorteil, daß der Antragsteller bereits vorder Einleitung oft langjähriger Gerichtsverfahren »einstweilig« seine Rechte - über die erst später definitiv entschieden wird - sichern kann. Beispiel: Ein Autor, dessen Autorenrechte verletzt wurden, läßt durch einstweilige Verfugung den Verkauf seiner Bücher unterbinden.
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