ergibt sich aus der retrograden Erfassung der nicht oder nur schwierig erfaßbaren Verbrauchsmengen. Das zu ermittelnde Soll darf von dem tatsächlich entstandenen Mengenverbrauch nur in bestimmten Toleranzen abweichen. Im allgemeinen geht man beim Erfassungssoll von den hergestellten bzw. verkauften Erzeugnissen aus. Zu ermitteln ist der zugehörige Mengenverbrauch an Kostengütern. Zur Ermittlung des Solls wird auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Als Grundlage dienen technische Unterlagen und Werte der direkten Verbrauchserfassung, die mit Hilfe statistischer Verfahren und Berücksichtigung zukünftiger Änderungen korrigiert werden.
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