Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Firmenbeständigkeit

Da beim Wechsel eines Unternehmensinhabers mitunter das wirtschaftliche Bedürfnis besteht, die den Kunden bekannte Firma zu erhalten, sieht das Gesetz (§§ 21, 22 HGB) diese Möglichkeit vor. Bei Fortführung der Firma ist ausdrückliche Einwilligung des bisherigen Inhabers oder dessen Erben erforderlich. Ein Nachfolgezusatz ist möglich: z.B. »Franz Maier, vormals Karl Schiller«, »Karl Schiller Nachf.« usw.

Um einem Unternehmen den erworbenen Ruf zu erhalten, darf die   Firma auch fortgeführt werden, wenn sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht (§§ 21 ff. HGB).

Vorhergehender Fachbegriff: Firmenöffentlichkeit | Nächster Fachbegriff: Firmenbuch



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Orientierungslernen | Beratungstätigkeit, Gutachterliche | Kundenwertmodell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon