Begriff aus der Schiffahrt. Normalerweise haben die Befrachter ein Wahlrecht, ob das Beförderungsentgelt (Seefracht) im Abgangshafen oder Bestimmungshafen bezahlt werden soll. Besteht ein Frankaturzwang, so ist die Seefracht zwingend vor Beginn der Beförderung im Abgangshafen zu bezahlen. Der Reeder H Verfrachter) räumt also keine Wahlmöglichkeit ein, wo die Seefracht bezahlt werden soll. Gründe für die Einführung eines Frankaturzwanges können Restriktionen im Geldtransfer oder eine schwache Landeswährung im Bestimmungsland sein. Der Frankaturzwang wird von allen Reedereien, die das betreffende Fahrtgebiet (Relation) bedienen, gleichermaßen angewendet. Früher wurde der Frankaturzwang in vielen Fahrtgebieten, unter anderem im Südamerikaverkehr, angewendet. Heute ist kein Fahrtgebiet bekannt, in dem noch Frankaturzwang besteht.
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