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Großverbrauchernachlaß

   Die (nachträgliche) Gewährung eines Nachlasses auf den Verkaufspreis seitens des Anbieters, wenn der Käufer ein bestimmtes Volumen erreicht hat (z.B. das Erreichen einer bestimmten Abnahmemenge innerhalb eines bestimmten Zeitraums).

Rabattgesetz

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