Schon vor Konstituierung des Berufes der Wirtschaftsprüfer bemühten sich Berufsverbände des Revisions und Treuhandwesens um die Aufstellung von Grund sätzen für die Berufsausübung durch ihre Mitglieder. Sie schlössen sich zu diesem Zweck 1925 in einer Arbeitsgemeinschaft für das Revisions und Treunandwesen zusammen, der zunächst Qer Verband deutscher Bücherrevisoren und der Verband deutscher Treuhand und Revisionsgesellschaften gehörten und in die alsdann weitere Berufsverbände, wie z. B. der Verband deutscher DiplomBücherrevisoren und die Treuhänderfachgruppe des Verbandes deutscher DiplomKaufleute aufgenommen wurden. Aus dieser Arbeitsgemeinschaft entstand im August 1930 das Institut für das Revisions und Treuhandwesen, das sich maßgeblich für die Konstituierung des Wirtschaftsprüferberufs einsetzte und dem auch der Reichsverband deutscher TreuhandAktiengesellschaften angehörte. 1932 wurde das Institut in das Institut der Wirtschaftsprüfer mit dem Sitz in Berlin überführt.
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