dient der retrograden Beurteilung der Wirtschaftlichkeit mehrer Produktionsverfahren. Dabei werden deren Gesamtherstellungskosten ermittelt und auf spezielle Verfahrenskosten reduziert. Soll z.B eine Beurteilung erfolgen, ob Handarbeit oder Maschinenarbeit günstiger ist, so müssen neben den Anschaffungskosten auch Zinsen, Abschreibungen usw. der Maschine den Herstellkosten zugerechnet werden. Erst dann kann der Verfahrensvergleich erfolgen.
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