1. landwirtschaftliche Genossenschaften 2. in der ehem. DDR am weitesten verbreitete Betriebsform. Zwar waren viele der LPG-Mitarbeiter noch rechtlich Eigentümer des Bodens, wenn sie Boden bei der Gründung oder Erweiterung der LPGen eingebracht hatten, doch hatten sie das Nutzungsrecht an die LPG abgetreten. Da die LPG durch Zusammenlegung von privaten Betrieben und staatlichen Gütern entstanden waren, war die Betriebsgrösse - gemessen an der kostenminimalen Betriebsgrösse - überdimensioniert. Bedingt durch die Organisationsform und Entscheidungsstruktur auf den Betrieben war die Arbeitsproduktivität und Kapitalrentabilität erheblich niedriger als in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in den alten Bundesländern. Die LPGen mussten laut Landwirtschaftsanpassungsgesetz bis zum 31.12. 1991 aufgelöst werden.
siehe Ländliche Genossenschaften.
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