Das Law of extremes besagt, daß Werbeaussagen sowohl mit einem angenehmen als auch mit einem unangenehmen Inhalt den Aussagen mit neutralem Inhalt überlegen sind. Diese These wurde von Horace Schwerin empirisch überprüft. Die nach ihm benannte Schwerin-Kurve bestätigte, daß die Wirkung einer Werbeaussage sowohl bei einer Zustimmung (hoher Wert) als auch bei einer Ablehnung (kleiner Wert) groß ist, während die Wirkung einer Werbeaussage mit neutralem Inhalt gering ist.
Vorhergehender Fachbegriff: Law of Comparative Judgement (Gesetz des Paarvergleiches) | Nächster Fachbegriff: Law of Indifference
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|