Negativzins
Abgaben auf Guthabenkonten von Gebietsfremden, um währungspolitisch unerwünschten Geldzuflüssen (Hot Money) mit Abwehrkonditionen zu begegnen. Anstelle der sonst üblichen Verzinsung wird bei Überschreitung bestimmter Referenzsalden oder Referenzzeiträume ein Zinsabzug oder eine sonstige Zahlung des Kontoinhabers verlangt. Beispielfall ist die Schweiz, die 1978 in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen Negativzinsen erhob.
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