Aus dem Kreis der Handelsgesellschaften rechnet man zu den Personenhandelsgesellschaften ausschließlich Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Im Gegensatz zu den anderen Handelsgesellschaften haben die Personenhandelsgesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur der Zusammenschluß mehrerer natürlicher Personen.
Vorhergehender Fachbegriff: Personengesellschaften | Nächster Fachbegriff: Personenkilometer
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|