Beweisurkunde der Deutschen Post AG, die den Empfang einer Postsendung zur Beförderung und Auslieferung an einen Dritten bestätigt. Aus ihr ergibt sich keine Absicherung der tatsächlichen Zustellung der Lieferung.
, Postversandbescheinigung. Empfangsbescheinigung des Postamtes ohne Warenbeschreibung. Der P. ist eine Beweisurkunde; sie dokumentiert die Verpflichtungserklärung der Post zur Beförderung der entgegengenommenen Warensendung an den benannten Empfänger. Der P. wird nur in einer Ausfertigung ausgestellt. Er ist im Rahmen eines Akkreditivs aufnahmefähig, wenn er an dem vorgeschriebenen Versandort ordnungsgemäß abgestempelt ist; dieses Datum gilt als Versandtermin.
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