Planungsmäßige Festlegung der Prüfungsaufgaben, die eine Interne Revision innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meist geschäftsjahresbezogen) zu erledigen hat (Objektplanung). Revisionsprogramm wird vom Revisionsleiter aufgestellt und der Unternehmensleitung zur Unterrichtung oder Genehmigung vorgelegt. Inhaltlich hat es der von der Unternehmensleitungvorgegebenen Ziel und Rahmenplanung zu entsprechen; es sollte sichauch am allgemeinen Aufgabenstandard der Internen Revision orientieren. Generell wird zu unterscheidensein zwischen Prüfungsgebieten, dieaus besonderem Anlaß (z. B. aufgrund früherer Revisionsfeststellungen) vorrangig revisionsbedürftig, und solchen, die lediglich routinemäßig mehrjährig »im Griff« zu haltensind. Die Revisionstätigkeit andererPrüfungsträger ist dabei mit zu berücksichtigen (z. B. Ordnungsmä-ßigkeitsprüfungen des externen Abschlußprüfers).
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