Schwarzmarkt
Begr. f. d. Warenhandel, der unter Umgehung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften getätigt wird. Dazu zählt der („Schleich"-)Handel mit Drogen, Schmuggel-, Hehlerware oder zum Verkauf nicht freigegebenen bzw. nicht zugelassenen Gütern (wie z. B. mit verdorbenen, gesundheitsgefährdenden Waren oder jugendgefährdenden Schriften und Videos).
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