Sammelbezeichnung für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL), den Europäischen Sozialfonds (EFS) und den Europäischen Fonds für regionale Entwickung (EFRE). Mit diesen drei aus dem EG-Budget gespeisten Fonds werden Finanzhilfen gewährt, um den weiteren Ausbau des Gemeinsamen Marktes durch eine Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Rückstands der zurückgebliebenen Regionen im Wege einer Verbesserung der Standortbedingungen zu fördern und dadurch den inneren Zusammenhalt der Gemeinschaft ("Kohäsion") zu stärken. Bis zur "Reform der Strukturfonds" 1988 bestanden die drei Fonds selbständig nebeneinander. Die Reform beruht auf der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), durch die Art. 130 a-e in den Vertrag eingefügt wurde, und bei der die Mittel für diese drei Fonds erheblich aufgestockt wurden.
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